DomRep-Langzeitaufenthalte von mehr als 60 Tagen, sollten deutsche Urlauber unbedingt ihrer Hausrat-Versicherung mitteilen, darauf weist der Bund der Versicherten hin. Bleibt ein Haus oder eine Wohnung über längere Zeit unbewohnt, kann der Versicherungsschutz verloren gehen, da eine so genannte Gefahrenerhöhung bestehe. Wird die Versicherung rechtzeitig informiert, kann sie entscheiden, ob sie das Risiko trägt. Erfährt sie hingegen nichts von der Abwesenheit, hat sie die Möglichkeit im Schadensfall - etwa einem Einbruch - die Zahlung zu verweigern.